Gestern hatten wir Besuch: Die zuständige Bezirksvertreterin kam in die Kienitzer Str. 16 und informierte uns über:
- den Verkauf des Hauses und die Absicht des Bezirks, die Nutzung des Vorkaufsrechtes zu prüfen,
- das Verfahren, die Rechtsgrundlage und die Fristen,
- die Bedeutung des Milieuschutzes und die Perspektiven der Hausgemeinschaft im Fall, dass der Kauf tatsächlich erfolgt.
So beruhigend die rechtlichen Ausführungen auch wirken mögen: Überall um uns herum in Neukölln sehen wir trotzdem eine Praxis, die alles andere als beruhigend ist.
Wie wir auch gegenüber der freundlichen Bezirksvertreterin klar gemacht haben:
Wir fordern, dass durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch den Bezirk unsere Hausgemeinschaft erhalten bleibt und alle Mieter*innen vor Verdrängung beschützt werden – jene, die im Haus wohnen, genauso wie die Kita „Die drei Affen“ und das „Dugnad“ Kollektiv.